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Es gehört zu unseren Grundsätzen, deine Daten absolut vertraulich zu behandeln und diese nicht an Dritte weiterzugeben.

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EinzelzimmerDZ NebelhornDZ AllgäuDZ Allgäu DeluxeDZ AlpinDZ Allgäu PlusDZ Alpin PlusDZ Rubihorn DeluxeDZ Alpin DeluxeBergruh SuiteBergruh Gipfel Suite

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Preis & Leistung

Inklusivleistungen

  • Gratis BEGRÜSSUNGSGETRÄNK auf Deinem Zimmer
  • Gratis WLAN Benutzung
  • Gratis PARKPLATZ am Haus (Tiefgarage reservierungspflichtig)
  • Großes FRÜHSTÜCKSBUFFET mit Vollwertecke und lokalen Spezialitäten
  • Halbpension 4-GANG-WAHLMENÜ - ein Hauptgang vegetarisch
  • Freie Nutzung der WELLNESS OASE (14.00 – 19.00 Uhr, Panoramasauna bis 22.00 Uhr)
  • Gratis LEIHBADEMANTEL/
    SAUNATÜCHER
  • 10 bis 15% Ermäßigung auf die Skipässe ab 3 Tagen
  • Kostenlose GEFÜHRTE WINTERWANDERUNG (je nach Witterung und Teilnehmer)
  • SEKTEMPFANG
  • Heiligabend FESTMENÜ
  • 1. & 2. Weihnachtsfeiertag FESTMENÜ
  • Silvester FESTMENÜ mit Livemusik & Mitternachtssnack
  • Erweitertes KATERFRÜHSTÜCK (Buffet) am Neujahrstag
  • Mai bis November – BERGBAHNEN INKLUSIVE!
    GRATIS GONDELN! An 8 verschiedenen Bergbahnen in Obersdorf und Umgebung sooft Du möchtest – der ideale Wanderurlaub!

Solltest Du nur Übernachtung mit Frühstück wünschen, reduzieren wir den Preis um Euro 10.- pro Tag. Nur für gesamten Aufenthalt wählbar.

Preise:

  • Kinder bis 5 Jahre schlafen im Elternbett GRATIS!
  • Bis 5 Jahre EUR 11,-/Tag im Zustellbett/Babybett*
    *Bitte unbedingt vorbestellen!
  • 6 bis 11 Jahre/pro Tag mit HP Euro 39,-
  • 12 bis 16 Jahre/pro Tag mit HP Euro 44,-
  • 17 bis 99 Jahre/pro Tag mit HP Euro 59,-

 
Alle Zustellbetten sind Ausziehsofas mit Lattenrost!

Aufpreis für Doppelzimmer zur Einzelnutzung – pro Tag

  • Doppelzimmer Allgäu – Euro 25,00
  • Doppelzimmer Nebelhorn – Euro 30,00
  • Doppelzimmer Allgäu Deluxe – Euro 30,00
  • DoppelzimmerAlpin – Euro 35,00
  • Doppelzimmer Allgäu Plus – Euro 35,00
  • Doppelzimmer Alpin Plus – Euro 35,00
  • Doppelzimmer Allgäu Deluxe Plus – Euro 35,00
  • Doppelzimmer Rubihorn – Euro 40,00
  • Bergruh Suite – Euro 40,00
  • Bergruh Gipfel Suite – Euro 45,00
Tiefgaragenstellplatz
Wenn Du einen Tiefgaragenplatz benötigst, kannst Du diesen vorab reservieren. Die Gebühren dafür betragen Euro 3,50 (1.4.bis 20.12.) bzw. 6,50 (21.12. bis 31.3.)
  • Kurtaxe ab 17.12.2022 pro Tag EUR 2,65/Erwachsenen
  • Kurtaxe ab 17.12.2022 pro Tag EUR 2,20/Kind (12. – 16. Lebensjahr)

 
BITTE BEACHTEN!

  • Alle Preise in Euro verstehen sich inkl. 19% Mwst.
  • Zahlungen sind mit EC-Karte und PIN (Kartenlimit beachten!), Master-/Maestro-/ VISA Card oder in bar möglich.
  • Hund € 18,- Nacht/Hund

    Dein Hund ist uns willkommen.
    WICHTIGES ZU BEACHTEN:
    - dürfen nicht in unsere Restaurants / Kaminzimmer
    - nicht in den Wellnessbereich
    - sind im Haus stets an der Leine zu führen
    - sollten außerhalb des Hotelgeländes Gassi geführt werden
  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer mündlich oder schriftlich bestellt und zugesagt worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche wie auch schriftliche Form bindend.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz (bzw. eine gleichwertige Unterbringung zu benennen) zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen (Feienwohnungen) 10%, bei Übernachtung/ Frühstück 20% des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30%, bei Vollpension 40% des Pensionspreises.
  5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  6. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff.4 errechneten Betrag zu bezahlen.
  7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Quelle: Deutscher Hotel und Gaststättenverband e.V (DEHOGA)

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